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1. QMS-Modell und Instrumente

1.1. Pädagogische Leitvorstellungen

Wer erstellt die Pädagogischen Leitvorstellungen?

Die Erstellung der Pädagogischen Leitvorstellungen liegt in der Verantwortung der Schulleitung (unterstützt durch den/die Q-SK) und erfolgt im Zusammenwirken der Lehrenden.

Für den Leitfaden siehe https://www.qms.at/ueber-qms/qms-modell-und-instrumente/paed-leitvorstellungen.

Gibt es Beispiele für Pädagogische Leitvorstellungen?

Nein, zumindest derzeit nicht. Aber es gibt einen Leitfaden und ein Formular mit Ausfüllhilfe (siehe unter https://www.qms.at/ueber-qms/qms-modell-und-instrumente/paed-leitvorstellungen).

1.2. Schulentwicklungsplan (SEP)

Wie wird der SEP erstellt?

Schulentwicklung ist ein partizipativer Prozess, daher sollten alle Beteiligten in den Zielfindungsprozess einbezogen werden. Die letztliche Auswahl der Ziele für den SEP erfolgt durch die Schulleitung, in Abstimmung mit dem Kollegium. Die Festlegung der Details (Maßnahmen, interne Schulevaluation, Projektplan etc.) für die einzelnen Ziele erfolgt in Arbeitsgruppen. Im BZG werden die Ziele schlussendlich mit dem/der zuständigen SQM vereinbart.

Für den Leitfaden siehe https://www.qms.at/ueber-qms/qms-modell-und-instrumente/sep.

Gibt es Beispiele für Schulentwicklungspläne?

Es gibt mehrere Beispiele dafür, wie ein Ziel im SEP dargestellt wird (siehe https://www.qms.at/ueber-qms/qms-modell-und-instrumente/sep). Anhand dieser Darstellungen kann man sich vorstellen, wie ein gesamter SEP aussieht.

Wie viele Ziele sind für den SEP notwendig?

Für einen Planungszeitraum von drei Jahren ist die Auswahl von etwa zwei bis drei größeren strategischen Zielen realistisch und sinnvoll. Nicht jedes Ziel muss drei Jahre lang verfolgt werden, der SEP kann auch mehrere kleinere Ziele beinhalten. Die Anzahl der Ziele hängt u. a. von den Kapazitäten der Schule ab.

Gibt es Vorgaben für die Auswahl der Ziele?

Es gibt lediglich die Vorgabe, dass die Ziele in Beziehung zum Qualitätsrahmen für Schulen stehen müssen. Hinsichtlich anderer Vorgaben, wie z. B. der bundesweiten Einführung eines neuen Lehrplans oder regionaler Schwerpunktsetzungen, gilt: Die Schule schätzt selbst ein, mit welchem Instrument sie das Thema abbildet – je nachdem, in welchem Entwicklungsstadium es sich an der Schule befindet. Wenn es ein Entwicklungsschwerpunkt ist, wird es in den SEP aufgenommen. Wenn es bereits eine Umsetzungspraxis an der Schule gibt, wird es in die Pädagogischen Leitvorstellungen und/oder ins Q-Handbuch integriert. (Am Beispiel „Leseförderung“: Die Entwicklung der Vorgangsweise wird als Ziel in den SEP eingehen, danach wird in den Pädagogischen Leitvorstellungen darauf Bezug genommen und allfällige regelmäßig ablaufende Prozesse werden im Q-Handbuch dargestellt.)

Wo wird der SEP gespeichert?

Der SEP ist eine Arbeitsunterlage der Schule und wird auch dort gespeichert. Die Schulaufsicht fordert ihn bei Bedarf an, spätestens für die Vorbereitung des BZG.

Wenn ein Ziel im SEP verändert bzw. adaptiert wird – muss man das jedes Mal dem/der SQM mitteilen?

Wenn die Vereinbarung der Ziele im BZG bereits stattgefunden hat, wird bei größeren Veränderungen der/die zuständige SQM informiert (E-Mail mit Darstellung der Änderungen und einer kurzen Begründung).

1.3. Q-Handbuch

Was ist das Q-Handbuch?

Das Q-Handbuch wird aufbauend über eine Bestandsaufnahme an den Bundesschulen ab dem Schuljahr 2023/24 und an den Allgemeinen Pflichtschulen (APS) ab dem Schuljahr 2024/25 schrittweise eingeführt. Das Q-Handbuch ist eine Sammlung der wichtigen Dokumente (Pädagogische Leitvorstellungen, Schulentwicklungsplan etc.) und Prozesse der Schule, die für die alltägliche Arbeit von Bedeutung sind. Für Schulleitung und Lehrende bietet das Q-Handbuch eine schnelle Übersicht über das Qualitätsmanagement an der Schule, alle Beteiligten haben dieselben Informationen und Unterlagen zur Verfügung, auch neu hinzukommende Personen. Die Speicherung des Q-Handbuchs erfolgt lokal durch die Schule.

Anleitungen und Beispiele sind in Arbeit und werden auf https://www.qms.at/ueber-qms/qms-modell-und-instrumente/q-handbuch zur Verfügung stehen.

1.4. Bilanz- und Zielvereinbarungsgespräch (BZG)

Wie häufig finden BZGs statt?

Das Bilanz- und Zielvereinbarungsgespräch findet mindestens alle drei Jahre statt. Der Dreijahreszyklus ergibt sich aus dem Planungshorizont für den Schulentwicklungsplan. Bei Bedarf kann die Schulaufsicht zusätzliche BZGs durchführen.

Details siehe https://www.qms.at/ueber-qms/qms-modell-und-instrumente/bzg