Zum Hauptinhalt springen

4. Akteurinnen und Akteure

4.1. Qualitäts-Schulkoordinator/inn/en (Q-SK)

Gibt es in einem Schulcluster einen oder mehrere Q-SK?

In einem Schulcluster gibt es eine/n gemeinsame/n Q-SK. (Für Misch-Cluster wird das voraussichtlich auch gelten, die Regelung wurde allerdings noch nicht vorgenommen.)

Haben sehr kleine Schulen auch eine/n Q-SK?

Kleinschulen können sich zu einem Verbund zusammenschließen. Wenn dieser Verbund mindestens vier Klassen umfasst, kann ein/e gemeinsame/r Q-SK eingesetzt werden.

Erhalten die Q-SK eine Entlohnung für ihre Tätigkeit?

Im neuen Dienstrecht gilt die Tätigkeit als zusätzliche Aufgabe ohne Stundenabgeltung oder Belohnung in der 23. und 24. Wochenstunde gemäß § 40a Abs. 3 VBG. Im alten Dienstrecht gibt es eine Belohnung für Bundes- und Landeslehrer/innen. (Die Abwicklung erfolgt über die Bildungsdirektionen.) Die Belohnung kann auf bis zu 4 Qualitäts-Schulkoordinator/inn/en pro Schule/Verbund aufgeteilt werden. Die Höhe der Belohnung wird in Abhängigkeit zur Anzahl der Klassen ermittelt. Schulleiter/innen können die Funktion der Q-SK nicht einnehmen und deshalb auch keine Belohnung erhalten. 

4.2. Qualitäts-Regionalkoordinator/inn/en (Q-RK)

In welcher Weise sind die Q-RK durch Schulen ansprechbar?

Der/Die Q-RK unterstützt den/die Q-SK. Eine direkte Kontaktnahme seitens der Schulleitung ist nicht vorgesehen. (Ausnahme: Kleinschulen, die keine/n Q-SK haben.)