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4. Akteurinnen und Akteure

4.1. Qualitäts-Schulkoordinator/inn/en (Q-SK)

Gibt es in einem Schulcluster einen oder mehrere Q-SK?

In einem Schulcluster gibt es eine/n gemeinsame/n Q-SK. (Für Misch-Cluster wird das voraussichtlich auch gelten, die Regelung wurde allerdings noch nicht vorgenommen.)

Haben sehr kleine Schulen auch eine/n Q-SK?

Kleinschulen können sich zu einem Verbund zusammenschließen. Wenn dieser Verbund mindestens vier Klassen umfasst, kann ein/e gemeinsame/r Q-SK eingesetzt werden.

Erhalten die Q-SK eine Entlohnung für ihre Tätigkeit?

Im neuen Dienstrecht gilt die Tätigkeit als zusätzliche Aufgabe ohne Stundenabgeltung oder Belohnung in der 23. und 24. Wochenstunde gemäß § 40a Abs. 3 VBG. Im alten Dienstrecht gibt es ein Abgeltungsschema mit Werteinheiten für Bundeslehrer/innen bzw. einer Belohnung für Landeslehrer/innen. (Die Abgeltung ist unverändert gegenüber SQA/QIBB, die Abwicklung erfolgt jetzt jedoch über die Bildungsdirektionen.) Hier finden Sie zur Nachlese den Erlass zur Übermittlung der valorisierten Belohnungsbeträge für Qualitäts-Schulkoordinator/innen (Q-SK) für das Schuljahr 2021/22). 

4.2. Qualitäts-Regionalkoordinator/inn/en (Q-RK)

In welcher Weise sind die Q-RK durch Schulen ansprechbar?

Der/Die Q-RK unterstützt den/die Q-SK. Eine direkte Kontaktnahme seitens der Schulleitung ist nicht vorgesehen. (Ausnahme: Kleinschulen, die keine/n Q-SK haben.)