Welche Aufgaben wandern von der Schulaufsicht zu den Schulleitungen?
Die neuen Kernaufgaben der Schulaufsicht beinhalten auch, dass bisher von der Schulaufsicht wahrgenommene Aufgaben im Sinne einer stärkeren Autonomie an die Schulleitungen übertragen werden:
- Gestaltung der Schulautonomie,
- Autonomes Lehrpersonen-Recruiting,
- klare Verantwortung für Dienst- und Fachaufsicht über Lehrpersonen am Standort (inkl. Unterrichtsbeobachtungen, Weiterbildung etc.),
- Entwicklung strategischer Weiterbildungspläne für den Standort und Organisation der Fortbildungsangebote am Standort,
- Krisen- u. Beschwerdemanagement am Standort (Zusammenarbeit mit Kinder- u. Jugendhilfe, Polizei, Krisenzentren), Elterngespräche,
- Standardisierte Reife- und Diplomprüfung – Genehmigung der Themen der VWA/Diplomarbeit, stichprobenartige Kontrolle durch Schulaufsicht,
- Reifeprüfungsvorsitze – zunehmend weniger durch Schulaufsicht.